Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 132 Abs. 1g MwStSystRL; § 4 Nr. 27b 2. Alt. UStG
Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers im Hinblick auf den Adressaten der Dienstsleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers
- rechtsportal.de
Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers im Hinblick auf den Adressaten der Dienstsleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers im Hinblick auf den Adressaten der Dienstsleistung
- ecovis.com (Kurzinformation)
Was Sie als landwirtschaftlicher Betriebshelfer bei der Umsatzsteuer beachten müssen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15
- BFH, 31.05.2017 - V R 31/16
- BFH - V B 116/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1651
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Niedersachsen, 09.01.2014 - 16 K 295/13
Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15
Das Einspruchsverfahren ruhte bis zur Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts durch Urteil vom 9. Januar 2014 16 K 295/13.Das Niedersächsische Finanzgericht habe in dem Urteil vom 9. Januar 2014 16 K 295/13 entschieden, dass Leistungen eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers bereits dann nach § 24 Nr. 27 b 1. oder 2.
Wegen der Begründung dieses im Übrigen zwischen den Beteiligten nicht mehr streitigen Ergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des Gerichts vom 9. Januar 2014 16 K 295/13, Juris Rdnr. 39 ff., rkr.
- BFH, 25.04.2013 - V R 7/11
Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15
Für die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter genügt es nach der Rechtsprechung des BFH, wenn nach den spezifischen Bestimmungen in dem maßgebenden Bereich der sozialen Sicherheit dem Unternehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, Verträge mit der gesetzlichen Sozialversicherung abzuschließen (BFH, Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, DB 2015, 2425 = Juris Rdnr.- 16 ff.), wobei die Rechtslage nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL nicht von der der Vorgängerregelung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG abweicht (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2013 V R 7/11, BStBl. II 2013, 976). - BFH, 18.08.2015 - V R 13/14
Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15
Für die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter genügt es nach der Rechtsprechung des BFH, wenn nach den spezifischen Bestimmungen in dem maßgebenden Bereich der sozialen Sicherheit dem Unternehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, Verträge mit der gesetzlichen Sozialversicherung abzuschließen (BFH, Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, DB 2015, 2425 = Juris Rdnr.- 16 ff.), wobei die Rechtslage nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL nicht von der der Vorgängerregelung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG abweicht (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2013 V R 7/11, BStBl. II 2013, 976). - BFH, 19.03.2013 - XI R 47/07
Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 16 K 58/15
Der Kläger kann sich als Einzelunternehmer insoweit direkt auf die vorteilhaftere Regelung des EU-Rechts berufen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19. März 2013 XI R 47/07, BFH/NV 2013, 1204 = Juris Rdnr. 28 ff.).
- BFH, 31.05.2017 - V R 31/16
Landwirtschaftliche Betriebshilfe - Umsatzsteuerfreiheit
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2015 16 K 58/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) gab der Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1651 veröffentlichten Urteil statt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2023 - L 12 BA 15/18 Erkenntnisse und Auffassungen anderer Gerichtsbarkeiten sowohl zu vergleichbaren Betriebshelfer-Tätigkeiten allgemein als auch zur Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) im Besonderen stützen diese Beurteilung: So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 31.5.2017 - V R 31/16 - in einem Fall mit weitgehend inhaltsgleichen vertraglichen Absprachen zwischen einem Maschinenring und einem Betriebshelfer gestützt auf die Feststellungen der Vorinstanz (Nds.FG, Urteil vom 26.11.2015 - 16 K 58/15) ausgeführt, dass die entsprechenden Leistungen des Betriebshelfers umsatzsteuerfrei seien.